Bräuer Systemtechnik GmbH
Gewerbering 33

09456 Annaberg-Buchholz

Export
kontrolle

Telefon: +49 3733 59676-10
Fax: +49 3733 59676-11

Email: info@braeuersysteme.de

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Export
kontrolle

Exportkontrollklausel für Verkaufsverträge (No-Russia-Klausel)

 

1.1. Der Empfänger hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts einschließlich etwaiger Embargos, Sanktionen oder sonstigen Beschränkungen des Warenverkehrs einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe unserer an ihn gelieferten Waren an Dritte die
(Re-)Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu beachten.

 

1.2. Der Empfänger wird vor Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte insbesondere prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass

  • er nicht durch eine solche Weitergabe an Dritte gegen ein Embargo der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen – auch unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen für Inlandsgeschäfte und etwaiger Umgehungsverbote – verstößt;
  • solche Waren nicht weiter nach Russland exportiert bzw. wiederausgeführt werden und auch Exporte zur Verwendung auf russischem Territorium unterbunden werden.
  • solche Waren nicht für eine verbotene bzw. genehmigungspflichtige rüstungsrelevante, kern- oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind, es sei denn, etwaig erforderliche Genehmigungen liegen vor;
  • die Regelungen sämtlicher einschlägiger Sanktionslisten der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union betreffend den Geschäftsverkehr mit dort genannten Unternehmen, Personen oder Organisationen eingehalten werden.

 

1.3. Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden erforderlich, wird uns der Empfänger nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.

 

1.4. Der Empfänger stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Empfänger geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.